Angesichts anhaltend steigender Mietpreise bekräftigt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach ihre Forderung, eine externe Machbarkeitsstudie für die Umnutzung der alten Stadthäuser für Wohnen und Gewerbe in Auftrag zu geben. Hierzu erklärt Fraktionsgeschäftsführer Carlo Clemens:

Der Druck auf den Mietmarkt nimmt aufgrund der hohen Nachfrage und stark steigender Baukosten zu. Dies betonen auch die Herausgeber des aktuellen Mietspiegels. Die Stadtpolitik muss den Wachstumsdruck sinnvoll steuern – gerade vor dem Hintergrund des Vorhabens der neuen Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen.

In einer sehr kurzen Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung zum AfD-Antrag in der damaligen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im November 2021 (Drucksachen-Nr. 0609/2021) schloss man jegliche Prüfung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kategorisch aus. Dies, obwohl die alten Stadthäuser im Denkmalpflegeplan als erhaltenswert eingestuft werden und man sich grundsätzlich zur Umnutzung des baulichen Bestandes sowie zur Vermeidung von maßlosen Flächenversiegelungen bekennt.

Clemens erklärt:

Die neue Bundesregierung, die sich analog zu Bergisch Gladbach aus einer Ampel-Koalition zusammensetzt, bekennt sich im Koalitionsvertrag zur sogenannten Neuen Leipzig-Charta. Diese sieht die gleichen Ziele vor, die wir in unserem Antrag beherzigen. Auch die Ampel-Koalition in Bergisch Gladbach bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zu Nachverdichtung und urbanen Räumen. Bisherige Gutachten zu den alten Stadthäusern gelten als umstritten. Wir fordern die Stadtverwaltung und alle Ratsfraktionen auf, ihre ablehnende Haltung zu überdenken und werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtentwicklung und Mobilität am 8. Februar noch einmal kritisch nach konkreten Handlungsoptionen fragen.

(Pressemitteilung als PDF)