Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten darum, folgende Anfrage für die nächste Sitzung des Rates am 5. April 2022 auf die Tagesordnung zu setzen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt schriftlich zu beantworten:

  1. Wie schätzt die Stadt Bergisch Gladbach den energetischen Sanierungsaufwand für alle städtischen Gebäude inkl. Gebäude ihrer Beteiligungsunternehmen (exkl. Schulgebäude) gemäß Vorstellungen der Europäischen Gebäuderichtlinie ein?
  2. Welchen mittelfristigen Planungszeitrahmen sieht die Stadt bis 2025 für erforderlich an, um diese Ziele theoretisch zu erreichen? Bitte schlüsseln Sie grob einzelne Handlungsschritte auf.
  3. Wie hoch schätzt die Stadt den Kostenaufwand für die energetische Sanierung aller städtischen Gebäude inkl. Gebäude ihrer Beteiligungsunternehmen gemäß Vorstellungen der Europäischen Gebäuderichtlinie ein?

Anmerkung: Um ihre abstrakten CO2-Ziele im Gebäudesektor zu erreichen, will die EU künftig umfassende verpflichtende Standards der Energieeffizienz vorschreiben und die energetische Sanierung von Immobilien erzwingen.[1] Die Novellierung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) durch die EU-Kommission vom 15.12.2021 betrifft sowohl private als auch öffentliche Gebäude. Zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse sollen bis 2025 alle Energieausweise für Gebäude auf eine einheitliche Skala von A (höchste Energieeffizienz) bis G (niedrigste Energieeffizienz) gebracht werden.[2] Eine entsprechende Verschärfung der nationalen Gesetzesgrundlage gilt angesichts des klimapolitischen Kurses der Bundesregierung als äußerst wahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen

Carlo Clemens
Fraktionsgeschäftsführer

[1] Vgl. u.a. https://www.geb-info.de/nachrichten/eu-kommission-will-gebaeuderichtlinie-verschaerfen.

[2] Vgl. u.a. https://www.capital.de/immobilien/sanierungspflicht-wie-ihr-haus-klimafreundlich-werden-soll.

(Anfrage als PDF)