Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Stadt Bergisch Gladbach hat im Zusammenhang mit der Erwägung eines langfristigen Pachtvertrages für den Zanders-Investor eine rechtliche Prüfung durchgeführt, um Risiken für die Stadt auszuschließen. Daraus ergaben sich drei Faktoren, die rechtliche Haftungsrisiken für die Stadt beinhalteten:

  1. Rückerstattung der Pacht bei Vergabe eines langfristigen Pachtvertrages an ein Unternehmen, das nicht nachweislich Aussicht auf wirtschaftliches Überleben hat,
  2. Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten, die die Stadt als Eigentümer für das Zanders-Gelände hätte,
  3. Rückbaukosten, die vom Mieter zu tragen wären.

Um eine wirtschaftliche Risikoanalyse durchführen zu können, muss die Stadt hinsichtlich dieser Faktoren Werte kennen, um nicht nur eine rechtliche, sondern auch ein seriöses wirtschaftliches Urteil fällen zu können. Es geht nicht in erster Linie um unternehmerische Aktivitäten, sondern um die Sicherung von Arbeitsplätzen und Lebensgrundlagen.

Deshalb muss seitens der Stadt neben der rechtlichen Analyse auch eine fundierte Risikoanalyse erfolgen.

Aus diesem Grund bittet die AfD-Fraktion um Beantwortug folgender Fragen, um sich eine umfassende Meinung bilden und faktenbasierte Aussagen treffen zu können:

  1. Wie hoch ist das Stammkapital der Zanders Paper GmbH? Gab es eine Kapitalerhöhung? Falls ja, wann und wie hoch?
  2. Wie hoch ist das Stammkapital der neu gegründeten GmbH der Jool-Gruppe? Gab es eine Kapitalerhöhung? Falls ja, wann und wie hoch?
  3. Wie hoch werden die Rückbaukosten geschätzt? Mit welcher Wahrscheinlichkeit und warum werden diese so bewertet?
  4. Welche Kosten können bei den Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten maximal anfallen? (worst case-Szenario)
  5. Welche Fälle sind bisher als Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten aufgetreten?
  6. Was sind realistische Fälle, die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten tangieren, die mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 30% auftreten können?
  7. Können die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten über eine kalkulierbare Versicherung eingegrenzt werden? Falls ja, wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten pro Jahr?
  8. In welcher Höhe und mit welcher Wahrscheinlichkeit werden Kosten pro Jahr für Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten von der Stadt kalkuliert?
  9. Welcher Gesamtbetrag wird von der Stadt als Risiko angesetzt und mit welcher Wahrscheinlichkeit wird dieser Betrag angesetzt?
  10. Wurde eine finanztechnische Risikoanalyse von der Stadt durchgeführt oder beauftragt? Falls ja, von wem wurde diese Risikoanalyse durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Schütz                                                                        i.A. Carlo Clemens
Fraktionsvorsitzender                                                              Fraktionsgeschäftsführer

(Anfrage als PDF)
(Antwort der Stadtverwaltung)