Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die AfD-Fraktion bittet, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtentwicklung und Mobilität am 23. November 2021 folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:
Die Stadt prüft die Errichtung einer Querungsanlage gemäß StVO und Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) in Form einer begrünten Sprunginsel mit Zebrastreifen auf der Schlebuscher Straße/Ecke Nittumer Weg vor der Bushaltestelle Rothbroicher Straße im Ortsteil Schildgen.
Begründung: Die Landesstraße L288 zwischen Schildgen und Leverkusen-Schlebusch wird von Pkw, Lkw und wochenends zusätzlich von Hobby-Motorradfahrern stark befahren. Auch innerorts überschreiten motorisierte Verkehrsteilnehmer auf der Schlebuscher Straße oftmals die zulässigen 50 km/h. Dies hängt u.a. mit der langen Geraden in Verbindung mit dem unmittelbaren Anstieg der zulässigen Höchsgeschwindigkeit auf 70 km/h direkt nach Ortsausgang Richtung Schlebusch zusammen, was viele Fahrer zu erhöhten Geschwindigkeiten verleitet.
Für Fußgänger gibt es an dieser Stelle keinen gesicherten Fußgängerüberweg. Der nächste Überweg befindet sich erst umständlich stadteinwärts an der Einmündung zur Altenberger-Dom-Straße. Dabei müssen Schulkinder, Familien mit Kleinkindern und Senioren aus den anliegenden Siedlungen in Nittum und Rothbroich beidseitig die Straße immer wieder unter gefährlichen Umständen überqueren, um die Bushaltestelle Rothbroicher Straße rechtzeitig zu erreichen oder Naherholungsgebiete Richtung Odenthal oder Schlebusch/Hummelsheim aufzusuchen. Insbesondere zur Bushaltestelle und in Verbindung mit Pendlerverkehr droht die Gefahr einer überhasteten Straßenüberquerung – auch für Fahrradfahrer. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Umwegeempfindlichkeit des Fußgängerverkehrs werden für Querungshilfen Abstände von höchstens 100 bis 150 Metern empfohlen – dies ist auf der Schlebuscher Straße nicht gegeben.[1]
Aus diesen Gründen hält es die AfD-Fraktion für die allgemeine Verkehrssicherheit und auch zur Reduzierung der Schallemissionen für unerlässlich, auf der Schlebuscher Straße/Ecke Nittumer Weg an geeigneter Stelle eine Querungsanlage gemäß StVO und EFA zu errichten. Die Querungshilfe soll mit einem Zebrastreifen ausgestattet werden, so dass nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer Vorrang vor motorisierten Verkehrsteilnehmern erhalten. Dies sorgt, zusätzlich zur baulichen Verengung der Fahrbahn, für eine dauerhafte Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit. Die Verkehrssicherheit würde auch dadurch gefördert, dass es mit einer punktuellen Querungsanlage einen festen Fußgängerüberweg gäbe, der Fußgänger wiederum disziplinieren würde, nicht an beliebiger Stelle spontan die Straßenseiten zu wechseln.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Cremer i.A. Carlo Clemens
Sachkundiger Bürger Fraktionsgeschäftsführer
[1] Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen. Köln 2002.