Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die AfD-Fraktion bittet darum, folgende Anfrage für die nächste Sitzung des Planungsausschusses am 21. September 2021 auf die Tagesordnung zu setzen:

  1. Sind der Stadt Bergisch Gladbach im Stadgebiet Immobilien bekannt, die von der jüngst im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossenen sogenannten Innovationsklausel im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung[1] Gebrauch machen könnten? Falls ja: Bitte geben Sie die genauen Standorte (Straße, Hausnummer) an.
  2. Falls ja: Ist der Stadt bekannt, ob in diesen Fällen bereits Umnutzungsverfahren eingeleitet wurden?
  3. In welchem Rahmen werden Eigentümer entsprechender Immobilien durch die Stadt von vereinfachten Umnutzungsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt bzw. gefördert?
  4. Falls dies noch nicht geschehen ist: Plant die Stadt, Eigentümer leerstehender Ladenlokale o.ä. zeitnah über vereinfachte Umnutzungsmöglichkeiten zu unterrichten?

Anmerkung: Die Novellierung sieht in Reaktion auf Lockdown-Maßnahmen vor, dass leerstehende Ladenlokale im Falle Corona-bedingter Schließungen unbürokratisch, flexibel und schnell umgenutzt werden können. Die Innovationsklausel gibt Bauaufsichtsbehörden den Spielraum, von bauordnungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen.[2]

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kunze                                                                                   i.A. Carlo Clemens
Sachkundiger Bürger                                                             Fraktionsgeschäfsführer

[1] Vgl. § 69 Abs. 1 BauO NRW in der Fassung vom 01.08.2021.

[2] Vgl. u.a. https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/nrw-landtag-beschliesst-modifizierte-bauordnung-5683/.

(Anfrage als PDF)
(Antwort der Stadtverwaltung)