Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die AfD-Fraktion bittet darum, folgende Anfrage für die nächste Sitzung des Planungsausschusses am 21. September 2021 auf die Tagesordnung zu setzen:
- Sind der Stadt Bergisch Gladbach im Stadgebiet Immobilien bekannt, die von der jüngst im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossenen sogenannten Innovationsklausel im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung[1] Gebrauch machen könnten? Falls ja: Bitte geben Sie die genauen Standorte (Straße, Hausnummer) an.
- Falls ja: Ist der Stadt bekannt, ob in diesen Fällen bereits Umnutzungsverfahren eingeleitet wurden?
- In welchem Rahmen werden Eigentümer entsprechender Immobilien durch die Stadt von vereinfachten Umnutzungsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt bzw. gefördert?
- Falls dies noch nicht geschehen ist: Plant die Stadt, Eigentümer leerstehender Ladenlokale o.ä. zeitnah über vereinfachte Umnutzungsmöglichkeiten zu unterrichten?
Anmerkung: Die Novellierung sieht in Reaktion auf Lockdown-Maßnahmen vor, dass leerstehende Ladenlokale im Falle Corona-bedingter Schließungen unbürokratisch, flexibel und schnell umgenutzt werden können. Die Innovationsklausel gibt Bauaufsichtsbehörden den Spielraum, von bauordnungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen.[2]
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kunze i.A. Carlo Clemens
Sachkundiger Bürger Fraktionsgeschäfsführer
[1] Vgl. § 69 Abs. 1 BauO NRW in der Fassung vom 01.08.2021.
[2] Vgl. u.a. https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/nrw-landtag-beschliesst-modifizierte-bauordnung-5683/.