Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die AfD-Fraktion bittet, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 31. August 2021 folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:
- Der Ausschuss erkennt an, dass die Erderwärmung durch den zyklischen Klimawandel pragmatische lokale Maßnahmen notwendig macht, die vor allem den präventiven Schutz vor Naturereignissen betreffen.
- Der Stab für Außergewöhnliche Ereignisse führt in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachbereichen eine Risikoanalyse wichtiger Infrastruktureinrichtungen (z.B. Krankenhäuser, technische Einrichtungen der Ver- und Entsorgung) durch. Ziel ist die permanente Aufrechterhaltung versorgungsrelevanter städtischer Infrastruktur bei jeglichen wetterbedingten Beeinträchtigungen. Bis Ende des Jahres legt die Verwaltung einen Risikobericht mit Maßnahmenkatalog sowie einen Kostenvoranschlag für das nächste Haushaltsjahr vor.
- Der Hochwasserschutz in Bergisch Gladbach inkl. aller Frühwarnsysteme und Maßnahmen des Projektes „Strunde hoch vier“[1] werden vollumfänglich auf den Prüfstand gestellt. Dies betrifft vor allem Instandhaltung und Ausbesserung städtischer Kanäle und Rückhaltebecken sowie schützender Befestigungen vor Hochwasser. Bis Ende des Jahres legt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement NRW einen Maßnahmenkatalog sowie einen Kostenvoranschlag für das nächste Haushaltsjahr vor.
- Die Stadt prüft in Zusammenarbeit mit dem Geodatenmanagement insbesondere die Einrichtung einer Starkregengefahrenkarte nach dem Vorbild der Stadt Dortmund.[2] Ein solches Online-Tool dient der Aufklärung von Bürgern über besonders gefährdete Bereiche in Bezug auf maximale Wasserstände bei Starkregen. Die Warneinrichtungen werden überprüft, ertüchtigt und getestet. Ein verbindlicher Katalog zur Auslösung der einzelnen Warnstufen wird erstellt. Eine Handreichung zur Information der Bevölkerung über die Warnstufen und persönliche Handlungsoptionen wird zeitnah erstellt und öffentlich bekannt gemacht.
- Für den städtischen Fuhrpark setzt die Stadt Bergisch Gladbach unverändert auf Verbrennungsmotoren als Antrieb, insbesondere bei Feuerwehr, Rettungsfahrzeugen und Abfallwirtschaftsbetrieb. Beschlüsse, mittelfristig auf batteriebetriebene Antriebe umzusteigen, werden aufgehoben. Ausrüstungsmängel bei der Feuerwehr werden behoben.
- Bodenversiegelung und Flächenverbrauch durch den Bau von Verkehrsflächen, Parkplätzen, Industrie- und Gewerbegebieten, Wohnneubauten etc. werden auf ein Minimum reduziert und in gefährdeten Lagen gar nicht mehr genehmigt; Retentionsflächen entsprechend bewahrt und erweitert. Die Stadt Bergisch Gladbach prüft die systematische Entsiegelung von Kfz-Abstellflächen im Stadtgebiet. Als Beispiel für versickerungsfähige Oberflächenbefestigungen dienen etwa Pflastersteine mit aufgeweiteten Fugen.
- Die Stadt prüft eine Begrünungsoffensive im Bereich städtischer Parkplätze und Gewerbegebiete mit heimischen Baum- und Straucharten. Bis Ende des Jahres legt die Verwaltung einen Bericht über Potenziale der Nachbegrünung solcher Flächen und Gebiete sowie einen Kostenvoranschlag für das nächste Haushaltsjahr vor.
Begründung: Laut Landesregierung sind 25 Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen von teils enormen Hochwasserschäden betroffen. Bundesweit über 200 Tote, zerstörte Häuser und Straßen, tausendfache Stromausfälle sind die erschütternde Bilanz. Nach der Flutkatastrophe bekräftigen Politiker jeder Couleur auf allen Ebenen bis zum Bundespräsidenten die Notwendigkeit zu weiter verstärkten ‚Klimaschutzmaßnahmen‘, obwohl keine dieser Maßnahmen konkret Menschen und Güter geschützt hätte. Diese Flutkatastrophe ist ausschließlich dem vernachlässigten Hochwasserschutz und dem partiellen Versagen von zuständigen Behörden zuzuschreiben.
Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) widersprechen monokausalen Schlussfolgerungen, wonach die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Folge des Klimawandels sei.[3] Experten haben früh genug vor Rekordunwettern gewarnt.[4] Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen Versäumnisse im Frühwarnsystem aufgearbeitet werden.[5] Für nachträgliche Irritation sorgte die Diskussion um das Hochwasserbecken an der Odenthaler Straße in Hebborn, das seine Funktion im Ernstfall völlig verfehlte.[6]
Für die AfD-Fraktion ist klar: Statt ideologischer Symbolpolitik (Stichwörter: Fahrradstraße und E-Lastenräder) und globalem Weltrettungseifer benötigt es pragmatische, lokale Maßnahmen zur Anpassung an Wetterereignisse. Ziel ist nicht das globale Aufhalten von natürlichem Klimawandel durch fragwürdige ‚Klimaneutralität‘, sondern effiziente Anpassung an sich verändernde Bedingungen. Nicht weltweite Ziele zur Senkung von Durchschnittstemperaturen, sondern Prävention, Schutz und Ausbesserung von Infrastruktur und Mikroklima sind gefragt. Dabei sind nicht nur der vernachlässigte Hochwasserschutz zu betrachten, sondern auch Wetterereignisse wie die Trockenheit der letzten Jahre zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Waniczek i.A. Carlo Clemens
Sachkundiger Bürger Fraktionsgeschäftsführer
[1] Vgl. https://www.bergischgladbach.de/strunde-hoch-vier.aspx.
[2] Vgl. https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/stadtentwaesserung/grundstuecksentwaesserung/starkregen_und_hochwasser/starkregengefahrenkarte/index.html.
[3] Vgl. u.a. https://www.rnd.de/wissen/dwd-vom-unwetter-nicht-ueberrascht-tornadobeauftragter-andreas-friedrich-im-rnd-interview-LEFEVHSZ45GSHN7FHKNEXLWEKE.html.
[4] Vgl. u.a. https://www.wiwo.de/politik/deutschland/acht-jahre-altes-krisenszenario-der-staat-kannte-das-risiko-einer-hochwasserkatastrophe/27429926.html.
[5] Vgl. Linda Thielen: Sirenen bewusst nicht ausgelöst. Nach dem Hochwasser stellen auch in Rhein-Berg Betroffene Fragen zum Unwetterwarnsystem im Kreis. In: Bergische Landeszeitung vom 23.07.2021, S. 23.
[6] Vgl. Claus Boelen-Theile: Knapp am Becken vorbei. Das Hebborner Rückhaltebecken funktionierte nicht wie geplant – Untersuchungen laufen. In: Bergische Landeszeitung vom 21.07.2021, S. 29.