Den jüngsten Antrag der Bürgerpartei GL für eine Genehmigung des freitäglichen Muezzinrufes in Bergisch Gladbach lehnt die AfD-Ratsfraktion vollumfänglich ab. Hierzu erklärt der sachkundige Bürger Dr. Helmut Waniczek anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung (AIUSO) am 30. November:

Die Ausübung des Grundrechts auf Religionsfreiheit, das die AfD-Fraktion vollumfänglich anerkennt, hängt in keiner Weise vom Ruf des Muezzin ab. Der Muezzin ist nicht vergleichbar mit kirchlichem Glockengeläut, das zum Gottesdienst einlädt, sondern umfasst ein islamisches Glaubensbekenntnis mit Alleingeltungsanspruch, das sich über andere Religionen stellt. Anwohner können sich diesem Ruf nicht entziehen. Die AfD-Fraktion macht sich hingegen für eine Leitkultur stark, die die christlich-abendländische Prägung unseres Landes bewahrt. Aus diesem Grund lehnen wir das Kölner Modellprojekt zur Genehmigung des Muezzin ab, auf den sich der Antragssteller beruft, und wünschen diese Praxis auch für Bergisch Gladbach nicht.

(Pressemitteilung als PDF)