Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die AfD-Fraktion bittet, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 18. Januar 2022 folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:

  1. Die Stadt Bergisch Gladbach unterstützt die Zucht und Erhaltung gefährdeter regionaler Geflügelrassen. Private und gewerbliche Züchter sollen in der Haltung Bergischer Landhühner (Bergischer Kräher, Bergischer Schlotterkamm, Krüper und ihrer Zwergformen) gefördert werden. Zudem fördert die Stadt organisierte Zusammenschlüsse wie B. zertifizierte Arche-Höfe. Zu diesem Zweck stellt die Stadt ein jährliches Budget zur Verfügung und schlägt zum nächstmöglichen Zeitpunkt geeignete Antragskonditionen vor.
  2. Die Inanspruchnahme von ideeller oder materieller Unterstützung durch das Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen u.a. potenzieller Förderprogramme wird geprüft.

Begründung: Die biologische Vielfalt unseres Planeten nimmt immer mehr ab. Mit jeder verschwundenen Pflanzen- oder Tierart verliert die Erde an Biodiversität und damit auch an Evolutionsmöglichkeiten. Die Tierzuchtverordnung der Europäischen Union verpflichtet sich in Artikel 1 Absatz 10 zur „Erhaltung tiergenetischer Ressourcen (…) sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Erzeugung regionaltypischer Qualitätsprodukte, die auf den spezifischen erblichen Eigenschaften lokaler Nutztierrassen beruhen.“[1] Gemäß Artikel 2 Absatz 2 handelt es sich bei einer Nutztierrasse um „eine Population von Tieren, die einander so weitgehend ähnlich sind, dass eine oder mehrere Züchtergruppen sie als eine sich von anderen Tieren derselben Art unterscheidende Gruppe betrachtet und übereingekommen sind, sie mit Angabe ihrer bekannten Abstammung in ihre Zuchtbücher einzutragen, um ihre erblichen Eigenschaften durch Reproduktion, Austausch und Selektion im Rahmen eines Zuchtprogramms zu reproduzieren.“[2]

Die kommerzielle Geflügelzucht hat zu einer nahezu vollständigen Trennung zwischen wenigen wirtschaftlich genutzten Zuchtlinien und einer Vielzahl von Rassen, die nahezu ausschließlich im Hobbybereich gehalten werden, geführt. Eine „Etablierung systematischer Erhaltungszuchten zur Erhaltung alter Geflügelrassen als Kulturgut in einer Nebenerwerbs- und kleinbäuerlichen Landwirtschaft“[3] erfolgt in erster Linie über private Organisationen und Hobbyzüchtervereine wie die Vereinigung der Züchter Bergischer Hühnerrassen und deren Zwerge – Kräherzüchtervereinigung seit 1884.[4]

Das Bergische Landhuhn ist eng mit der hiesigen Region verbunden. Erste gesicherte Belege für ihre Existenz datieren auf den Beginn des 19. Jahrhunderts. Der Bergische Kräher gilt als älteste deutsche Geflügelrasse.[5] Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen (GEH) ernannte diese zusammen mit den Bergischen Schlotterkämmen, den Krüpern und der Bayerischen Landgans zu den Rassen des Jahres 2001. Damit macht die GEH auf ihren bedrohlichen Rückgang aufmerksam. Laut Zuchttierbestandserfassung 2020 des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG) gibt es bundesweit nur noch 34 Zuchten für Bergische Kräher, lediglich 40 für Bergische Schlotterkämme.[6] So stehen Bergische Landhühner mit Gefährdungsstufe 1 auf der Roten Liste alter einheimischer Geflügelrassen in Deutschland.[7]

Die GEH zertifiziert sogenannte Arche-Höfe, die sich dazu verpflichten, Zucht und Erhaltungsarbeit für vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen zu betreiben. Dies beinhaltet in der Regel eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, ein Angebot für Besuchergruppen und zum Kauf regionaler Lebensmittel.[8]

Die AfD-Fraktion macht sich für den Erhalt dieser vom Aussterben bedrohten regionalen Geflügelrasse stark. Es soll auch in Bergisch Gladbach ein Bewusstsein dafür geschaffen und ein Beitrag zur lokalen Biodiversität geleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helmut Waniczek                                                             i.A. Carlo Clemens
Sachkundiger Bürger                                                             Fraktionsgeschäftsführer

[1] Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 8. Juni 2016. Online unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1012&from=LV.

[2] Ebd.

[3] Vgl. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Tiergenetische Ressourcen in Deutschland, S. 51. Online unter: https://www.genres.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Publikationen/TGR__Nat._Fachprogramm.pdf.

[4] Online unter: https://www.bergische-huehner.de/.

[5] Vgl. Armin Six: Bergische Hühnerrassen. Schriftenreihe für Geflügelkunde. Reutlingen 2003.

[6] Vgl. Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V.: Abschlussbericht Zuchttierbestandserfassung 2020, S. 4. Online unter: https://www.bdrg.de/media/docs/Abschlussbericht_2020.pdf.

[7] Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Einheimische Nutztierrassen in Deutschland und Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen 2019, S. 168. Online unter: https://www.genres.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Publikationen/TGR_Rote_Liste.pdf.

[8] Mehr Informationen unter: https://www.naturparkbergischesland.de/unsere-projekte/vielfalt-lebt.

(Antrag als PDF)