Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach fordert Bürgermeister Frank Stein auf, den widerrechtlichen Beschluss, die Laurentiusstraße ohne rechtliche Prüfung zur Fahrradstraße umzuwandeln, offiziell zu beanstanden.

Der Bürgermeister ist gemäß Paragraf 54 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dazu verpflichtet, widerrechtliche Rats- und Ausschussbeschlüsse zu beanstanden,

erklärt der mobilitätspolitische Sprecher Frank Cremer, sachkundiger Bürger im Ausschuss für strategische Stadtentwicklung und Mobilität (ASM).

Wir bitten Herrn Stein, dies bis zum 1. April formell in die Wege zu leiten. Sollte der vom Bürgermeister für die nächste ASM-Sitzung angekündigte Beschlussvorschlag an der Absicht festhalten, die Fahrradstraße trotz unklarer Rechtslage einzuführen, behalten wir uns vor, die Kommunalaufsicht einzuschalten, um die Rechtslage zu klären.

In der Hauptausschusssitzung vom 3. März 2021 wurde von Seiten der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass der Mehrheitsbeschluss vom ASM am 23. Februar 2021, die Laurentiusstraße zur Fahrradstraße umzuwidmen, widerrechtlich war. Bürgermeister Stein kündigte daraufhin an, bis zur nächsten ASM-Sitzung am 20. April 2021 einen neuen Beschlussvorschlag vorzulegen, der den bisherigen ablöst.

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