Die AfD-Fraktion legt bei der Kommunalaufsicht Beschwerde gegen den unrechtmäßigen Beschluss zur Umwidmung der Laurentiusstraße zur Fahrradstraße ein. Damit zieht die Fraktion Konsequenz nach Ablehnung ihres Antrages auf Aufhebung des Beschlusses in der vorgestrigen Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtentwicklung und Mobilität (ASM).
Der Beschluss zur Einrichtung einer Fahrradstraße steht unrechtmäßig im Raum. Da Bürgermeister Frank Stein und die Ampel-Koalitionsmehrheit sich weigern, ihn aufzuheben, legen wir gemäß §119 Abs. 1 GO NRW Kommunalaufsichtsbeschwerde ein,
erklärt Fraktionsvorsitzender Fabian Schütz.
Der nach einem neuen Gutachten vorgesehene Verkehrsversuch nach §45 Abs. 1 Nr. 6 StVO ist etwas grundlegend anderes als eine Fahrradstraße. Wir fordern die Einhaltung geltender Gesetze.
Die AfD-Fraktion hatte die Umwidmung der Laurentiusstraße politisch und rechtlich von Beginn an deutlich kritisiert und eine enge Einbindung von Anwohnern und Gewerbetreibenden eingefordert. Bereits im März wandte sich die AfD-Fraktion diesbezüglich mit einem Schreiben an Bürgermeister Stein. Die Kommunalaufsicht übt die allgemeine Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus.