Angesichts empfindlicher Umsatzrückgänge im rheinisch-bergischen Einzelhandel wünscht sich die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach nach dem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg auch für Nordrhein-Westfalen die schnellstmögliche Aufhebung der allgemeinen 2G-Regel für den Einzelhandel. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Günther Schöpf:

Auch nach dem dritten Adventswochenende beklagen die lokalen Einzelhändler schwere Umsatzeinbrüche. Die Restriktionen im Weihnachtsgeschäft wirken auf viele abschreckend, so dass es noch mehr Kunden in den deutlich komfortableren Online-Handel treibt. Durch die erforderlichen Kontrollen benötigen viele Geschäfte zusätzliches Personal. Das schadet unseren ohnehin durch Rekordinflation und Lieferengpässe gebeutelten Gewerbetreibenden und dem Einkaufsstandort Bergisch Gladbach.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit Beschluss vom Donnerstag die 2G-Regelung im Einzelhandel gekippt. Die Beschränkung auf Geimpfte und Genesene sei in der jetzigen Infektionslage nicht notwendig. Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. In der kommenden Woche will das OVG in Nordrhein-Westfalen in der gleichen Sache über das Eilverfahren von Woolworth entscheiden.

Der Ifo-Geschäftsklimaindex als wichtigstes Konjunkturbarometer ist auf den tiefsten Stand seit Februar gesunken. Vor allem der Einzelhandel und das Gastrogewerbe bewertet die eigenen wirtschaftlichen Aussichten äußerst pessimistisch.  

(Pressemitteilung als PDF)