Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten darum, folgende Anfrage für die nächste Sitzung des Rates am 22. Februar 2022 auf die Tagesordnung zu setzen und schriftlich zu beantworten:

  1. Sind städtische Bau- und/oder Sanierungsvorhaben von besagten Förderstopps betroffen? Falls ja: Bitte schlüsseln Sie grob auf, um welche konkreten Bau- und/oder Sanierungsvorhaben es sich handelt und in welchem Ausmaß Beeinträchtigungen (Teuerungen, Verzögerungen etc.) vorliegen.
  2. Sind Bau- und/oder Sanierungsvorhaben der Rheinisch-Bergischen Siedlungsgesellschaft (RBS) in Bergisch Gladbach von besagten Förderstopps betroffen? Falls ja: Bitte schlüsseln Sie grob auf, um welche konkreten Bau- und/oder Sanierungsvorhaben es sich handelt und in welchem Ausmaß Beeinträchtigungen (s.o.) vorliegen.

Anmerkung: Drei Förderprogramme der bundeseigenen KfW wurden mit sofortiger Wirkung beendet: Neubauförderungen für das „Effizienzhaus/-gebäude 55“ und „40“ sowie für energetische Sanierungen. Für das EH55 soll es nach Plänen der Bundesregierung keine vergleichbare Nachfolgeförderung mehr geben. Betroffen sind nach Presseangaben bundesweit neben privaten auch kommunale Bauherren.

Bauträger könnten ausbleibende Fördermittel preislich an Endkunden weiterreichen. „Der Förderstopp bedroht Bauvorhaben im ganzen Land, verunsichert Eigentümer und sorgt letztlich für Mietsteigerungen“, erklärte Landesbauministerin Ina Scharrenbach. Durch den Förderstopp könnten rund 300.000 Wohnungen in Deutschland nicht wie geplant gebaut oder modernisiert werden, hieß es zunächst z.B. vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW.

Mit freundlichen Grüßen

Carlo Clemens
Fraktionsgeschäfsführer

(Anfrage als PDF)